Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 10.02.2025
Über das Vermögen der mahe medical gmbH (HRB 450700, AG Stuttgart), vertreten durch die Geschäftsführer Jochen und Markus Heckmann, wurde am 10.02.2025 um 16:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21, 22 InsO).
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Karsten Sauter
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Tel.: 0741 175400 | Fax: 0741 1754020
Verfügungsbeschränkungen & Maßnahmen
- Zwangsvollstreckungen werden untersagt bzw. eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin unterliegen der Verwaltung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen.
- Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; sie sind angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert das Vermögen der Schuldnerin, prüft die Kostendeckung und bewertet die Fortführungsmöglichkeiten.
- Die Schuldnerin muss dem Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere gewähren.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung unter www.ejustice-bw.de.
Amtsgericht Rottweil – 10.02.2025