Das Amtsgericht Mainz hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ARES Trading GmbH mangels Masse abgelehnt. Dies bedeutet, dass nicht genügend verwertbare Mittel vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Die Entscheidung wurde am 07. Februar 2025 getroffen und betrifft die ARES Trading GmbH mit Sitz in Sörgenloch, vertreten durch Beatrice Scrinzi.
Rechtsmittel und Einspruchsfrist
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Mainz einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Bekanntmachung öffentlich erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Verfahren und Datenschutz
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Informationen zum Datenschutz finden sich auf der Webseite des Amtsgerichts Mainz oder können auf Wunsch in Papierform angefordert werden.
🔹 Bedeutung des Beschlusses:
Die Ablehnung des Insolvenzverfahrens zeigt, dass keine ausreichenden Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Gläubiger haben somit kaum Chancen auf eine Rückzahlung ihrer Forderungen.