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TEON GmbH: Amtsgericht Braunschweig ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Braunschweig, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Braunschweig hat um 09:14 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 274 IN 33/25 a die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TEON GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Braunschweig, Hartriegelweg 10, ist unter HRB 203841 im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Dr. Andreas Brosinger und Stephan Marx vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Körber aus Braunschweig bestellt. Mit dieser Anordnung sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zudem wurden die Schuldner der TEON GmbH angewiesen, künftige Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt nun eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der TEON GmbH. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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