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Steinbrügge GmbH: Amtsgericht Osnabrück ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Osnabrück, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Osnabrück hat um 09:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 26 IN 6/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Steinbrügge GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Dissen am Teutoburger Wald, Industriestraße 2, ist unter HRB 110197 im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen und wird durch Geschäftsführer Joachim Mühlenbein vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna Kuleba aus Osnabrück bestellt. Damit sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zudem wurden die Schuldner der Steinbrügge GmbH angewiesen, künftig Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung zu leisten.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird nun eine eingehende Prüfung der finanziellen Lage der Steinbrügge GmbH vorgenommen. In den kommenden Wochen entscheidet sich, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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