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Kamradt GmbH: Amtsgericht Dortmund ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Dortmund, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat um 11:38 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 260 IN 9/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kamradt GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Hamm, Münsterstraße 5, ist unter HRB 11181 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm eingetragen und wird durch Geschäftsführer Marco Kamradt vertreten. Die Gesellschaft ist auf die Erstellung technischer Dokumentationen und Informationsprodukte in verschiedenen Formaten spezialisiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind aus Dortmund bestellt. Damit sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Kamradt GmbH nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.

Zusätzlich wurde den Schuldnern der Kamradt GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen fällige Beträge nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter entrichtet werden. Dieser ist zudem befugt, Bankguthaben und offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Weiterhin hat das Amtsgericht ein Vollstreckungsverbot erlassen, das sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig gestoppt.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt nun eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Kamradt GmbH. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen einer geordneten Abwicklung entgegensehen muss. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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