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Steuern bei eBay: Was Verkäufer wissen müssen

HolgersFotografie (CC0), Pixabay

Wer regelmäßig auf eBay verkauft, sollte sich über die steuerlichen Pflichten im Klaren sein. Denn nicht jeder Verkauf ist automatisch steuerfrei – vor allem dann nicht, wenn der Handel gewerblichen Charakter annimmt.

1. Privatverkauf oder gewerblich?
Gelegentliche Verkäufe von gebrauchten Gegenständen aus dem eigenen Haushalt gelten in der Regel als Privatverkäufe und sind steuerfrei. Wer jedoch regelmäßig neue oder neuwertige Waren verkauft, große Mengen anbietet oder gezielt Gewinn erzielen will, kann schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden. Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit sind etwa der Verkauf ähnlicher Waren, hohe Verkaufszahlen oder der Einkauf von Waren zum Weiterverkauf.

2. Einkommensteuerpflicht bei gewerblichen Verkäufen
Wer als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird, muss seine Einnahmen dem Finanzamt melden. Gewinne aus dem Verkauf sind einkommensteuerpflichtig. Ab einem Jahresgewinn von 410 Euro kann das Finanzamt Steuern verlangen. Hierbei werden die Einnahmen den Ausgaben (z.B. Einkaufspreis, Versandkosten) gegenübergestellt.

3. Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung
Gewerbliche Verkäufer müssen sich zudem mit der Umsatzsteuer auseinandersetzen. Wer im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe erhoben, allerdings entfällt dann auch der Vorsteuerabzug. Wer diese Grenze überschreitet, muss auf seine Verkäufe 19 % Umsatzsteuer berechnen und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

4. Gewerbeanmeldung nicht vergessen
Sobald der Verkauf gewerblichen Charakter annimmt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das gilt unabhängig von der Umsatzhöhe. Eine unterlassene Anmeldung kann zu Bußgeldern führen.

5. Neue Meldepflichten ab 2023
Seit 2023 sind Plattformen wie eBay verpflichtet, Daten über Verkäufer an die Steuerbehörden weiterzugeben. Wer im Jahr mehr als 30 Verkäufe tätigt oder über 2.000 Euro Umsatz erzielt, wird automatisch gemeldet. Das Finanzamt kann diese Daten verwenden, um nicht gemeldete Einkünfte aufzuspüren.

6. Was bedeutet das für Gelegenheitsverkäufer?
Auch wenn gelegentliche Verkäufe steuerfrei bleiben, sollten Privatverkäufer ihre Aktivitäten dokumentieren. Das hilft, bei Nachfragen des Finanzamts nachzuweisen, dass es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Fazit:
Wer regelmäßig auf eBay verkauft, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerberater, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – und das Finanzamt schaut mittlerweile ganz genau hin.

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