Ach, die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, aber in diesem Fall wohl auch besonders gnädig. Eine Mutter, die ihren schwerstbehinderten Sohn vorsätzlich getötet hat, bekommt vom Landgericht Oldenburg eine drei Jahre lange Haftstrafe aufgebrummt. Drei Jahre – das ist ungefähr die Zeit, die man braucht, um ein Studium abzuschließen oder eine neue Sprache zu lernen. Aber für einen Mord? Na, das klingt doch fast nach einem sanften Klaps auf die Finger.
Die 57-jährige Mutter hatte es sich zur Aufgabe gemacht, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. In einem abgedichteten Wohnwagen zündete sie einen Holzkohlegrill an, um sich und ihren 23-jährigen, schwerstbehinderten Sohn ins Jenseits zu befördern. Der Sohn starb – die Mutter überlebte. Ein tragischer „Unfall“ ihres Plans, könnte man meinen. Ihr Motiv? Sie sah keine Perspektive mehr für ihren hilfsbedürftigen und teils aggressiven Sohn. Eine schwierige Situation, zweifellos. Aber ist das jetzt schon eine Rechtfertigung für Mord?
Der Vorsitzende Richter ließ es sich nicht nehmen, das Urteil mit einer klaren Botschaft zu versehen: Niemand dürfe über das Leben eines anderen Menschen verfügen. Ach wirklich? Man könnte fast meinen, diese Botschaft hätte sich deutlicher in der Urteilsfindung widerspiegeln können. Denn wenn das wirklich der Fall wäre, stellt sich die Frage, warum ein so offensichtlicher Mord mit einer derart milden Strafe geahndet wird. Drei Jahre Gefängnis – das ist weniger als die Mindeststrafe für viele andere Verbrechen, bei denen niemand zu Tode kommt.
Es bleibt der fade Beigeschmack, dass hier nicht nur ein Menschleben ausgelöscht wurde, sondern auch das Vertrauen in die Konsequenz der Justiz einen ordentlichen Knacks abbekommen hat. Aber immerhin wissen wir jetzt dank des Richters, dass das Leben eines Menschen nicht zur Disposition steht – es sei denn, man bringt das nötige Verständnis und eine tragische Geschichte mit. Dann gibt’s vielleicht einen Rabatt auf die Haftzeit.