Die City Prestige GmbH, ansässig in der Friedrich-Ebert-Straße 6 in Mülheim an der Ruhr, steht vor einer ungewissen Zukunft. Das Amtsgericht Duisburg hat im Rahmen des Verfahrens 611 IN 104/24 am 7. Februar 2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Eingeschränkte Verfügungsgewalt – Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Von nun an unterliegt jede geschäftliche Entscheidung der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Wölte, der mit der Sicherung der finanziellen Mittel sowie der Prüfung der wirtschaftlichen Lage betraut wurde. Der Geschäftsführer Günter Werner Broel kann ohne seine Zustimmung keine Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft mehr treffen.
Schutzmaßnahmen und Konsequenzen für Gläubiger
Um das verbliebene Vermögen zu sichern, wurden zudem sämtliche Schuldner der City Prestige GmbH angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Wölte ist befugt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und verwalten, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.
Unklare Zukunft – Sanierung oder Abwicklung?
Ob eine Sanierung der City Prestige GmbH in Aussicht steht oder das Unternehmen endgültig abgewickelt wird, bleibt abzuwarten. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmen noch wirtschaftlich tragfähig ist oder ob ein geordneter Verkauf oder eine Liquidation die beste Lösung darstellt.
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein – sowohl für das Unternehmen selbst als auch für seine Geschäftspartner, Gläubiger und Mitarbeiter, die nun mit Unsicherheit in die Zukunft blicken.