Neubrandenburg, 5. Februar 2025 – Das Amtsgericht Neubrandenburg hat den Insolvenzantrag gegen die Grüne Energie-Kraft Deutschland GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt dem Unternehmen ein reguläres Insolvenzverfahren erspart, allerdings mit schwerwiegenden Konsequenzen für Gläubiger, die nun kaum noch Chancen auf eine Begleichung ihrer Forderungen haben.
Hintergründe des Verfahrens
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde von einer Gläubigerin gestellt. Die Grüne Energie-Kraft Deutschland GmbH, mit Sitz in Krackow (Mecklenburg-Vorpommern), war im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 281466 eingetragen und wurde von Geschäftsführer Krzysztof Pankiewicz geleitet.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin kam das Gericht zu dem Schluss, dass nicht einmal genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß § 26 der Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags hat weitreichende Konsequenzen:
- Kein Insolvenzverfahren: Da kein Verfahren eröffnet wird, findet keine geordnete Abwicklung des Unternehmens statt.
- Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen: Ohne Insolvenzmasse gibt es keine Verteilung von Vermögenswerten, wodurch Gläubiger de facto leer ausgehen.
- Rechtliche Handlungsoptionen sind begrenzt: Einzelne Gläubiger könnten theoretisch versuchen, offene Forderungen auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen, doch ohne nennenswerte Vermögenswerte ist dies meist aussichtslos.
- Unternehmensfortbestand fraglich: Da keine geordnete Liquidation erfolgt, bleibt unklar, ob und in welcher Form die Gesellschaft weiterhin existiert.
Fazit: Ein faktisches Ende ohne geordnete Abwicklung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die Grüne Energie-Kraft Deutschland GmbH zahlungsunfähig und überschuldet ist, aber ein reguläres Insolvenzverfahren nicht durchlaufen kann. Für Gläubiger bleibt dies eine bittere Nachricht, da sie keine Möglichkeit haben, offene Forderungen über das Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Ob das Unternehmen weiterhin bestehen bleibt oder faktisch von der Bildfläche verschwindet, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Entscheidung des Amtsgerichts das endgültige wirtschaftliche Aus für die Gesellschaft bedeutet.