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Erschütterung in der Baubranche: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amberg, 6. Februar 2025 – Ein schwerer Schlag für die regionale Bauwirtschaft: Die traditionsreiche Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co. KG mit Sitz in Amberg sieht sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Das Amtsgericht Amberg hat am heutigen Vormittag die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.

Der Hintergrund des Verfahrens

Die Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co. KG, ein über Jahrzehnte gewachsener Betrieb mit einem festen Standbein in der Bauindustrie, hat selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Vertreten wird die Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter Alfred Arbogast Verwaltungsgesellschaft mbH sowie die Gesellschafter Jürgen, Peter und Claus Arbogast.

Das zuständige Amtsgericht Amberg hat daraufhin zur Sicherung des Schuldnervermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Dies bedeutet, dass sämtliche finanziellen und wirtschaftlichen Handlungen der Schuldnerin nur noch unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.

Ein erfahrener Insolvenzverwalter übernimmt das Ruder

Mit der Wahrnehmung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde der renommierte Rechtsanwalt Stephan Meyer aus Amberg betraut. Er wird in den kommenden Wochen prüfen, inwieweit das Unternehmen restrukturiert oder gegebenenfalls ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet werden kann. Zugleich ist Meyer befugt, sämtliche Verfügungen der Schuldnerin zu überwachen und Außenstände einzuziehen, um eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung sicherzustellen.

Für die Geschäftspartner, Gläubiger und Beschäftigten des Unternehmens bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit. Besonders für die zahlreichen Bauprojekte, die unter der Leitung der Alfred Arbogast Bauunternehmung stehen, dürfte die Entscheidung des Gerichts weitreichende Folgen haben.

Rechtliche Möglichkeiten für Beteiligte

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Amberg steht den Beteiligten das Recht zur sofortigen Beschwerde zu. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingereicht werden. Alternativ kann eine Einreichung auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen, sofern die rechtlichen Anforderungen an die elektronische Kommunikation erfüllt sind.

Ein Traditionsunternehmen vor der Zerreißprobe

Die Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co. KG hat über Jahrzehnte das Stadtbild Ambergs mitgeprägt und sich einen Namen als zuverlässiger Partner im Bauwesen gemacht. Die jetzige wirtschaftliche Schieflage stellt eine Zäsur dar, deren Auswirkungen noch nicht abzusehen sind.

Ob eine Rettung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer vollständigen Abwicklung kommen wird, liegt nun in den Händen des Insolvenzverwalters. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich noch eine Perspektive für den Fortbestand der Gesellschaft eröffnet oder ob die Baubranche in der Region einen schweren Verlust hinnehmen muss.

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