Neumünster, 4. Februar 2025 – Das Amtsgericht Neumünster hat mit Beschluss vom heutigen Tag die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Rekomar GmbH angeordnet (Az.: 91 IN 16/25). Damit sollen nachteilige Veränderungen des Unternehmensvermögens verhindert werden, während die wirtschaftliche Lage geprüft wird.
Hintergrund des Verfahrens
Die Rekomar GmbH, ansässig in Bad Bramstedt, Am Hasselt 5b, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 14006 KI eingetragen. Geschäftsführer ist Carsten Köster.
Mit der Antragstellung auf Insolvenz befindet sich das Unternehmen in einer kritischen Phase. Ziel der nun angeordneten Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Insolvenzgericht hat folgende Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO beschlossen:
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Marc-André Borchert aus Hamburg wurde mit der vorläufigen Verwaltung des Unternehmens beauftragt. - Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Rekomar GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen. - Ermächtigung zur Kontrolle über Unternehmensgelder:
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einziehen und verwalten. Auch Kassenguthaben des Unternehmens müssen auf ein solches Konto übertragen werden. - Einschränkungen für Drittschuldner:
Kunden und Geschäftspartner der Rekomar GmbH dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser gestattet eine Zahlung direkt an das Unternehmen.
Ausblick
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Sanierung oder eine geordnete Liquidation in Betracht kommt.
Gegen die gerichtliche Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Neumünster eingelegt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt die Zukunft der Rekomar GmbH ungewiss.