Köln, 5. Februar 2025 – Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom heutigen Tag das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grands Boulevards Gastronomie GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 70d IN 1/25). Ziel der Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten.
Hintergrund des Verfahrens
Die Grands Boulevards Gastronomie GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Gustav-Radbruch-Straße 10, 50996 Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRA 34438 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Grands Boulevards Beteiligungs GmbH (HRB 99858), deren Geschäftsführer René Deichmann und Rüdiger Nies sind.
Das Unternehmen, das im Gastronomiebereich tätig ist, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens dient dazu, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und eine mögliche Fortführung oder Liquidation des Betriebs zu prüfen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Römer aus Köln bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren, das Vermögen zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Das Insolvenzgericht hat zudem angeordnet, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung keine eigenständigen finanziellen Entscheidungen mehr treffen kann.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der Grands Boulevards Gastronomie GmbH & Co. KG untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine kritische Phase für die Grands Boulevards Gastronomie GmbH & Co. KG. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine wirtschaftliche Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss. Die Gläubiger sowie alle Beteiligten müssen sich nun auf ein geordnetes Insolvenzverfahren einstellen, dessen weitere Entwicklung maßgeblich von der Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen wird.