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Insolvenzantrag gegen SCRIMPPCORP UG & Co. KG mangels Masse abgewiesen – Az.: 92 IN 155/24

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aachen, 4. Februar 2025 – Das Amtsgericht Aachen hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SCRIMPPCORP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mangels Masse abgewiesen (Az.: 92 IN 155/24). Damit steht fest, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Hintergrund des Verfahrens

Die SCRIMPPCORP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, mit Sitz in Würselen, Virchowstraße 12, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 8074 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die SCRIMPPCORP Management UG (haftungsbeschränkt) (HRB 17494), deren Geschäftsführer Thomas Zeusnik ist.

Eine Gläubigerin hatte am 7. August 2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, der am 12. August 2024 beim Gericht einging. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht jedoch fest, dass nicht genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung.

Folgen der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse hat erhebliche Konsequenzen:

  • Kein Insolvenzverfahren: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Unternehmen verwaltet oder Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger verwertet.
  • Gläubiger gehen leer aus: Ohne ein Insolvenzverfahren gibt es keine geregelte Verteilung des Vermögens. Gläubiger müssen versuchen, ihre Forderungen auf anderem Wege durchzusetzen – meist mit geringen Erfolgsaussichten.
  • Mögliche Löschung aus dem Handelsregister: In vielen Fällen wird eine Gesellschaft nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht.

Ausblick und Rechtsmittel

Da es sich um einen Antrag eines Gläubigers handelt, steht diesem die Möglichkeit offen, binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Aachen einzulegen. Eine erfolgreiche Beschwerde wäre jedoch nur dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass doch genügend Mittel für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind – ein in der Praxis seltener Fall.

Für die SCRIMPPCORP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bedeutet dieser Beschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende ihrer Geschäftstätigkeit. Die Gläubiger stehen nun vor der Herausforderung, alternative Wege zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu finden.

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