München, 7. Januar 2025 – Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiv Handels GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 10934/24) mangels Masse abgewiesen. Damit steht fest, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Hintergrund des Verfahrens
Die Aktiv Handels GmbH & Co. KG, mit Sitz in München, Tal 44, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 118437 eingetragen. Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Aktiv Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Johann Ernhofer ist.
Ein Gläubiger hatte den Insolvenzantrag gegen das Unternehmen gestellt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass das noch vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung des Antrags mangels Masse hat erhebliche Konsequenzen:
- Kein Insolvenzverfahren: Da das Verfahren nicht eröffnet wird, bleibt das Unternehmen formal bestehen, doch eine geordnete Verwertung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter findet nicht statt.
- Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine zentrale Abwicklung und Verteilung der Unternehmenswerte an die Gläubiger. Diese müssen eigenständig versuchen, ihre Forderungen durchzusetzen – oft mit geringen Erfolgsaussichten.
- Mögliche Löschung aus dem Handelsregister: In vielen Fällen führt die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse dazu, dass die Gesellschaft nach einiger Zeit aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Rechtsmittel und Ausblick
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Dies ist allerdings nur dann erfolgversprechend, wenn nachgewiesen werden kann, dass doch genügend Mittel für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorhanden sind.
Für die Aktiv Handels GmbH & Co. KG bedeutet dieser Beschluss höchstwahrscheinlich das Ende ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Gläubiger stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, ihre Ansprüche auf anderem Wege geltend zu machen.