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Amtsgericht Landau in der Pfalz – Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Weiss GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 16/25
Beschluss vom 03. Februar 2025

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz – Insolvenzgericht hat am 03.02.2025 durch Richter am Amtsgericht Wagner folgende Ergänzung zum Beschluss vom 27.01.2025 erlassen:

Schuldnerin

Autohaus Weiss GmbH
Adresse: Hainbachstraße 84, 76829 Landau in der Pfalz
Handelsregister: HRB 1358, Amtsgericht Landau in der Pfalz
Vertreten durch: Michael Weiss (Geschäftsführer)
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Oliver Schindeldecker, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz

Gerichtliche Anordnungen

1. Schutz bestimmter Vermögenswerte gemäß §§ 166, 169 InsO

Bestimmte Gegenstände, die im Falle einer Insolvenz der Masse zugeführt werden oder zur Aussonderung berechtigt sein könnten, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden. Diese Gegenstände können zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin genutzt werden.

📌 Geschützte Vermögensgegenstände:
Alfa Romeo Stelvio – Kennzeichen LD-W-800, Fahrzeug-Nr. ZARPAHDX3M7D13907
Hebebühne Stahlgruber RAV 212 NC – Nr. 10532748, Mietkauf über HW Leasing GmbH
Kopierer Canon 525i Cassette Feeding Unit Ar 1 mit Unterschrank – Mietvertrag über kks Leasing
Trockeneisstrahlanlage IC-022 evo – Leasing über abc finance
Fahrrad Kalkhoff ENTICE 5. B Season – Nr. AV23411193, geleast
Fahrrad Kalkhoff Endeavor 5.B Season – Nr. AV23611831, geleast

2. Verrechnungsverbot für Drittschuldner-Zahlungen

Drittschuldner dürfen Zahlungen an die Schuldnerin nicht auf im Debet befindliche Konten der Schuldnerin verrechnen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

📌 Frist: 2 Wochen
📌 Einreichung bei:
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Adresse: Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Beschwerdeberechtigt ist jede Person, die durch den Beschluss in ihren Rechten beeinträchtigt ist.

📌 Form der Beschwerde:
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts
✔ Muss enthalten: Bezeichnung des Beschlusses + Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird
Unterzeichnung durch Beschwerdeführer oder Bevollmächtigten

Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Amtsgericht Landau in der Pfalz – Insolvenzgericht – 03.02.2025

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