Aktenzeichen: 3610 IN 222/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 3. Februar 2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KIM NALLEWEG Architekten PartG mbB angeordnet. Die Gesellschaft, die auch unter der Bezeichnung Kim Nalleweg Architekten GbR im Geschäftsverkehr auftritt, hat ihren Sitz in Berlin, Pariser Straße 44, und ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter PR 1607 eingetragen. Sie wird durch die Partner Kyung-Ae Kim-Nalleweg und Max Julius Nalleweg vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz aus Berlin bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht in der Sicherung des Unternehmensvermögens und der Überwachung der Schuldnerin, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Im Zuge dieser Maßnahmen wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem erhielt der Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse, darunter die Einziehung von Bankguthaben und Forderungen sowie die Einrichtung und Verwaltung von Sonderkonten für die Insolvenzmasse.
Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation zu vermeiden, wurden zudem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorläufig untersagt und bereits laufende Maßnahmen – mit Ausnahme von Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen – eingestellt. Darüber hinaus sind die Kontoführenden Banken verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu erteilen.
Mit dieser Entscheidung wurde ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Die weiteren Entwicklungen dürften für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter von besonderem Interesse sein.