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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die TKS Transport UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36t IN 7065/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31. Januar 2025 um 18:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TKS Transport UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin, Kolonnenstraße 8, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 261558 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Dennis Schneider vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hartmut Schweigart aus Berlin bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.
  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.
  • Ermittlungs- und Einsichtsrechte: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen.
  • Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, mit Ausnahme von Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Mit dieser Entscheidung wurde ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.

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