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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Senioren Service Nagel GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 542/24

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 4. Februar 2025 um 12:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Senioren Service Nagel GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Niedernhausen, Bahnhofstraße 12a, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 33825 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Anja Bettina Göppel vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Fluck von der Kanzlei fluck | von römer | rechtsanwälte in Wiesbaden bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine mögliche Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses leisten.
  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Einsehbarer Beschluss: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren dar. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.

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