Aktenzeichen: 252 IN 14/25
Das Amtsgericht Dortmund hat am 4. Februar 2025 um 13:12 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PueD Dortmund-Eving Heim GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Dortmund, Deutsche Str. 7, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31748 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Tobias Rosenbaum vertreten. Das Unternehmen betreibt Pflegeeinrichtungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Dortmund bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.
Angeordnete Maßnahmen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.
- Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Mit dieser Entscheidung wurde ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.