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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die OptimusFine GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 278/25

Das Amtsgericht München hat am 4. Februar 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der OptimusFine GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in München, Hermine-von-Parish-Straße 34, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 270363 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Karakoc Burak und Dr. Micallef Derek vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Müller aus Wolfratshausen bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Schuldnervermögen zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft zu bewahren:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.
  • Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen vorläufig eingestellt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Befugnis, das schuldnerische Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein speziell für die Insolvenzmasse eingerichtetes Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Mit dieser Entscheidung wurde ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Die weiteren Entwicklungen dürften insbesondere für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter von besonderem Interesse sein.

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