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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Harald Schmidt Planungsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 13/25

Das Amtsgericht Wetzlar hat am 4. Februar 2025 um 12:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Harald Schmidt Planungsgesellschaft mbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Wetzlar, Mühlgrabenstraße 6, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 6795 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Harald Schmidt mit Adresse in Frankfurter Straße 22, 35578 Wetzlar, vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach aus Gießen bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und eine mögliche Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Antragstellerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Überwachung und Sicherung des Vermögens: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist für die Kontrolle und Verwaltung der finanziellen Mittel der Schuldnerin zuständig.
  • Einsehbarer Beschluss: Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wetzlar eingesehen werden.

Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren dar. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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