Aktenzeichen: 6.60 IN 232/24
Das Amtsgericht Potsdam hat am 3. Februar 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der German Food Group GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Potsdam, August-Bebel-Straße 26 – 53, wird durch Geschäftsführerin Karin de Almeida Rosa vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner aus Berlin bestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie eine mögliche Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden umfassende Maßnahmen getroffen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung leisten. Bankguthaben und Forderungen werden von der vorläufigen Insolvenzverwalterin verwaltet.
- Verbot der Verwertung von Absonderungsgegenständen: Gläubigern ist es untersagt, im Besitz der Schuldnerin befindliche bewegliche Sicherungsgüter ohne vorherige Zustimmung zu verwerten.
- Zwangsvollstreckungsstopp: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen – werden vorläufig eingestellt.
- Ermittlungs- und Einsichtsrechte: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
Zusätzlich wurde die Einrichtung eines Sonderkontos zur Verwaltung der Insolvenzmasse angeordnet.
Diese Entscheidung stellt einen wesentlichen Schritt im Insolvenzverfahren dar. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Besonders Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit großem Interesse verfolgen.