Dark Mode Light Mode

Prozessauftakt: Mann wegen 400-facher Vergewaltigung vor Gericht – Angeklagter bestreitet Vorwürfe

alanajordan (CC0), Pixabay

In Salzburg steht ein 41-jähriger Mann vor Gericht, dem vorgeworfen wird, seine Ehefrau über einen Zeitraum von zwölf Jahren mehr als 400 Mal vergewaltigt und körperlich misshandelt zu haben. Der Angeklagte, ein im Pinzgau lebender türkischer Staatsbürger, weist alle Vorwürfe entschieden zurück.

Systematische Gewalt über Jahre hinweg

Laut Anklage soll der Mann seine Frau rund dreimal pro Monat zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben – über zwölf Jahre hinweg ergibt das mehr als 400 mutmaßliche Übergriffe. Darüber hinaus habe er sie immer wieder körperlich misshandelt und mit Konsequenzen gedroht, sollte sie sich von ihm trennen. Der Beschuldigte soll seiner Frau unter anderem angedroht haben, ihr und ihrer Familie etwas anzutun, falls sie sich scheiden lasse.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Vor Gericht bestreitet der 41-Jährige die Anschuldigungen und spricht von einer erfundenen Geschichte. Er behauptet, seine Frau wolle die Scheidung und suche nach einem Vorwand, um mit den gemeinsamen Kindern in die Türkei zurückzukehren. „Es steht also Aussage gegen Aussage“, so die Einschätzung der Verteidigung.

Warum viele Opfer erst spät Anzeige erstatten

Dass Betroffene jahrelang schweigen, ist laut Experten kein ungewöhnliches Phänomen. Opferanwalt Stefan Rieder vom Opferschutz „Weißer Ring“ erklärt, dass viele Frauen in solchen Situationen unter enormem Druck stehen – sowohl psychisch als auch finanziell:

„Wenn sie ihren Ehemann anzeigen und er in Untersuchungshaft genommen wird, verlieren sie möglicherweise den einzigen Verdiener der Familie. Zudem fällt es vielen Betroffenen schwer, sich gegen einen langjährigen Partner zu stellen“, so Rieder.

In diesem Fall wurde die Anzeige nicht direkt durch das mutmaßliche Opfer erstattet, sondern durch Freundinnen der Frau, die von den Vorfällen erfuhren und Alarm schlugen.

Beweislage und Prozessverlauf

Da sich die Ehefrau entschieden hat, nicht persönlich vor Gericht auszusagen, wird die Aufzeichnung einer früheren Befragung gezeigt. Bereits vor dem Bezirksgericht Zell am See war es zu einer Anhörung gekommen, die jedoch zu keiner gerichtlichen Maßnahme führte – das Kontaktverbot gegen den Mann wurde damals abgelehnt.

Sollte das Gericht den Angeklagten für schuldig befinden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Weiterer schwerer Vergewaltigungsfall vor dem Landesgericht

Während dieser Prozess nun angelaufen ist, steht das Salzburger Landesgericht vor einem weiteren schwerwiegenden Vergewaltigungsfall: Acht junge Männer aus Bischofshofen sollen sich an zwei stark betrunkenen und wehrlosen Mädchen vergangen und die Taten gefilmt haben. Ein Verhandlungstermin für diesen Fall steht noch aus.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der Alpha Schön Handels GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

DWS Together For Tomorrow – Nachhaltige Wachstumsstrategie mit erfolgreicher Performance