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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters der Vector Foiltec Europe GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 531 IN 17/24

Das Amtsgericht Bremen hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Vector Foiltec Europe GmbH mit Sitz in Bremen, Steinacker 3 (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 35904) eine Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.

Zusätzlich zur bereits am 1. November 2024 um 09:20 Uhr angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass weitergehende Maßnahmen zur Sicherung und Verwaltung des Unternehmensvermögens erforderlich sind. Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt insbesondere für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter von großem Interesse.

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