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Rechtsanwalt Maurice Högel von Verbraucherschutz-Solar.de

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Stellwerk PV GmbH stehen viele Kunden des Unternehmens vor der Frage: Was bedeutet das für meine offenen Bestellungen, Anzahlungen oder Gewährleistungsansprüche?
Wir sprechen dazu mit Rechtsanwalt Maurice Högel von Verbraucherschutz-Solar.de, der auf Verbraucherrechte im Bereich erneuerbare Energien spezialisiert ist.

Frage: Herr Högel, die Stellwerk PV GmbH befindet sich nun in der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Was bedeutet das konkret für Verbraucher, die bereits eine Photovoltaikanlage bestellt oder angezahlt haben?

Maurice Högel: Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Stellwerk PV derzeit nur unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters wirtschaften darf. Verbraucher, die eine offene Bestellung oder eine Teilanzahlung geleistet haben, sollten sich darauf einstellen, dass sich die Lieferung oder Installation der Anlage verzögern oder gar nicht mehr erfolgen könnte. Entscheidend wird sein, ob das Unternehmen noch wirtschaftlich weitergeführt wird oder ob es tatsächlich zur vollständigen Insolvenz kommt.

Frage: Was sollten betroffene Kunden jetzt tun?

Högel: Zeit ist hier ein entscheidender Faktor. Ich empfehle Verbrauchern folgende Schritte:

  1. Sofort schriftlich beim vorläufigen Insolvenzverwalter melden – Kunden sollten ihren Anspruch formlos per E-Mail oder Post beim vorläufigen Insolvenzverwalter, Dr. Robert Schiebe, anmelden und sich bestätigen lassen, dass ihre Forderung erfasst wurde.
  2. Eigene Ansprüche dokumentieren – Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails oder sonstige relevante Unterlagen. Diese werden später benötigt, falls es zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren kommt.
  3. Keine weiteren Zahlungen leisten – Kunden sollten auf keinen Fall weitere Anzahlungen oder Restbeträge an Stellwerk PV überweisen, bevor nicht geklärt ist, ob die Lieferung oder Montage tatsächlich noch erfolgt.
  4. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen – Gerade in Insolvenzfällen sind die Erfolgsaussichten für Verbraucher oft unklar. Eine anwaltliche Einschätzung kann helfen, mögliche weitere Schritte abzuwägen, zum Beispiel ob eine Kündigung des Vertrags sinnvoll ist.
  5. Sich mit anderen Betroffenen vernetzen – Oft gibt es Online-Foren oder Verbrauchergruppen, die Informationen austauschen. Manchmal können Sammelklagen oder gemeinsame Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter eine Lösung sein.

Frage: Viele Kunden haben eine Photovoltaikanlage bereits erhalten. Was passiert mit der Gewährleistung oder bestehenden Serviceverträgen?

Högel: Das hängt davon ab, ob Stellwerk PV den Geschäftsbetrieb fortführt oder nicht. Sollte das Unternehmen vollständig insolvent gehen, kann es sein, dass Garantie- und Serviceleistungen nicht mehr erfüllt werden. Verbraucher sollten daher prüfen, ob die Herstellergarantie für einzelne Komponenten wie Wechselrichter oder Solarmodule direkt beim Hersteller geltend gemacht werden kann. Auch eine Reparatur über Drittanbieter kann eine Option sein.

Frage: Gibt es eine Chance, dass Verbraucher ihr Geld zurückbekommen?

Högel: Ja, aber die Chancen sind begrenzt. Verbraucher sind in der Regel normale Insolvenzgläubiger und müssen ihre Forderungen später beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und wie viel sie zurückerhalten, hängt davon ab, wie viel Geld aus der Insolvenzmasse übrig bleibt. Erfahrungsgemäß sind die Quoten in Insolvenzverfahren oft gering.

Falls Kunden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit, über die Bank eine Rückbuchung einzuleiten – allerdings nur, wenn dies zeitnah geschieht.

Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass Stellwerk PV den Betrieb fortsetzen kann?

Högel: Das lässt sich derzeit schwer abschätzen. Wenn es dem vorläufigen Insolvenzverwalter gelingt, Investoren oder eine Lösung zur Weiterführung zu finden, könnten laufende Aufträge möglicherweise noch abgewickelt werden. Falls nicht, wird das Unternehmen abgewickelt – dann droht Kunden ein vollständiger finanzieller Verlust.

Frage: Was ist Ihr abschließender Rat für betroffene Verbraucher?

Högel: Nicht abwarten! Kunden sollten jetzt aktiv werden, ihre Ansprüche anmelden und sich rechtlich beraten lassen, um die bestmöglichen Chancen zu wahren. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, noch Ansprüche durchzusetzen.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Högel.👉 www.verbraucherschutz-solar.de

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