Aktenzeichen: 2 IN 29/25
Rottweil, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Rottweil hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GLÖCKLER Management- und Verwaltungsgesellschaft mbH eine entscheidende Maßnahme getroffen. Um 09:10 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geregelte Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
Die GLÖCKLER Management- und Verwaltungsgesellschaft mbH, ansässig in der Gutenbergstraße 7, 78647 Trossingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 781565 eingetragen. Geschäftsführende Gesellschafter sind Alexander Glöckler, Sigrid Glöckler und Werner Glöckler.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Zschocke aus Villingen-Schwenningen bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren, das Unternehmensvermögen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mit der gerichtlichen Anordnung sind folgende Einschränkungen für die Schuldnerin verbunden:
- Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf den Insolvenzverwalter über.
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Sonderkonten für die Insolvenzmasse eröffnen und über diese verfügen.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse gefährdet wird.
Ermittlungen zur wirtschaftlichen Lage und Fortführungsoptionen
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie betriebliche Nachforschungen anzustellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, volle Transparenz über ihre wirtschaftliche Situation zu gewähren und alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
Ein zentraler Bestandteil der Untersuchung wird die Prüfung der Fortführungsperspektiven sein: Kann das Unternehmen gerettet und saniert werden, oder ist eine geordnete Abwicklung unumgänglich?
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Ausblick auf den weiteren Verlauf
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein bedeutender Schritt eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens realistisch ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.