Aktenzeichen: 12 IN 57/25
Esslingen, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Esslingen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FIDELITAS Industrieholding GmbH eine entscheidende Maßnahme ergriffen: Um 09:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung zu ermöglichen.
Die FIDELITAS Industrieholding GmbH, ansässig in der August-Pfänder-Straße 18, Nürtingen, ist unter HRB 749626 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen und wird von Dr. Matthias Maier als Geschäftsführer vertreten. Die Gesellschaft steht unter Beobachtung, da nun geprüft wird, ob die Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Fortführung des Unternehmens realistisch ist.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Handlungsbeschränkungen
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun aus Stuttgart bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu erhalten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Insolvenzverfahren zu analysieren.
Mit der gerichtlichen Anordnung sind wesentliche Einschränkungen für die Schuldnerin verbunden:
- Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Bankkonten sowie Außenstände unterliegen der Kontrolle des Insolvenzverwalters – die Geschäftsführung darf darüber nicht mehr verfügen.
- Alle Forderungen und eingehenden Gelder sind ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter einzuziehen.
- Schuldner der FIDELITAS Industrieholding GmbH sind verpflichtet, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte – sind untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
Zusätzlich ist der Insolvenzverwalter befugt, Sonderkonten für die Insolvenzmasse einzurichten und über diese zu verfügen.
Ermittlungen zur wirtschaftlichen Lage
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die Bücher und Geschäftsunterlagen zu prüfen und Nachforschungen in den Geschäftsräumen der Schuldnerin anzustellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, volle Einsicht in ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren und sämtliche erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Bewertung der Fortführungsperspektiven des Unternehmens. Sollte eine Sanierung möglich sein, könnten Maßnahmen zur Stabilisierung und gegebenenfalls zur Restrukturierung ergriffen werden.
Ausblick und weitere Schritte
Das Verfahren befindet sich noch in einer frühen Phase, doch die getroffenen Maßnahmen stellen sicher, dass kein unkontrollierter Abfluss von Vermögenswerten erfolgt und Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
Die Entscheidung des Gerichts kann binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen angefochten werden.
Mit dieser Anordnung hat das Insolvenzgericht eine entscheidende Grundlage für die weitere Entwicklung des Verfahrens geschaffen. Ob die FIDELITAS Industrieholding GmbH eine Zukunft hat oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht, wird in den kommenden Wochen entschieden.