Aktenzeichen: 2 IN 28/25
Rottweil, 31. Januar 2025 – Ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren der CNC-Fertigung Glöckler GmbH & Co. KG ist vollzogen. Das Amtsgericht Rottweil hat auf den Antrag der Schuldnerin hin die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern, bis über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden wird.
Das in Trossingen ansässige Unternehmen, vertreten durch die Komplementärin GLÖCKLER Management- und Verwaltungs mbH und deren Geschäftsführer Alexander, Sigrid und Werner Glöckler, steht damit unter strenger gerichtlicher Aufsicht.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Einschränkungen für die Schuldnerin
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Beck aus Oberndorf bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.
Mit der gerichtlichen Anordnung sind wesentliche Einschränkungen für die CNC-Fertigung Glöckler GmbH & Co. KG verbunden:
- Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Zahlungen durch Schuldner der Glöckler GmbH & Co. KG dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Das Unternehmen darf nicht mehr über Bankkonten oder Außenstände verfügen – die Kontrolle liegt nun beim Insolvenzverwalter.
Zusätzlich wurde Beck ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen. Dies soll die geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse sicherstellen.
Eingriffe in laufende Zwangsvollstreckungen und betriebliche Überwachung
Das Gericht hat sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte – untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt.
Um sich ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage zu verschaffen, ist der vorläufige Insolvenzverwalter zudem befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu nehmen und betriebliche Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen Unterlagen herauszugeben.
Ausblick auf die Fortführung des Unternehmens
Neben der Prüfung der finanziellen Situation hat der vorläufige Insolvenzverwalter den Auftrag, die Fortführungsperspektiven der CNC-Fertigung Glöckler GmbH & Co. KG zu bewerten. Ob und in welcher Form der Betrieb aufrechterhalten werden kann, bleibt abzuwarten.
Rechtsmittelbelehrung und weitere Schritte
Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, die Entscheidung binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil anzufechten.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses bleibt im elektronischen Informationssystem gespeichert und wird – je nach Ausgang des Verfahrens – spätestens sechs Monate nach dessen Abschluss gelöscht.
Mit dieser Anordnung hat das Insolvenzgericht eine entscheidende Weichenstellung für den weiteren Verlauf des Verfahrens getroffen. Ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder eine geordnete Abwicklung droht, wird die weitere Prüfung durch den Insolvenzverwalter zeigen.