Aktenzeichen: 55 IN 16/24
Amtsgericht Hildesheim, 28.01.2025
Im Verfahren über den Insolvenzantrag der Revera Immobilien Investment GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt, hat das Amtsgericht Hildesheim am 28. Januar 2025 um 11:36 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Michael Verhein Hoffmann, Am Salzbach 4, 31171 Nordstemmen, vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 202120 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, bestellt. Er ist erreichbar unter:
- Telefon: 0511-6968460
- Fax: 0511-69684679
- E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de
Anordnungen des Gerichts
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Leistungsanweisung an Schuldner: Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel der vorläufigen Verwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Revera Immobilien Investment GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.
- Beschwerdefrist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung bzw. nach der Veröffentlichung im Internet.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, einzureichen.
Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet werden und soll begründet werden.
Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS-GVO können in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hildesheim unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de eingesehen werden.
Ausblick
Die nächsten Wochen sind entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft der Revera Immobilien Investment GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine detaillierte Prüfung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft vornehmen, um die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.