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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die M Fahrzeugbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70g IN 23/25
Amtsgericht Köln, 28.01.2025

Das Amtsgericht Köln hat am 28. Januar 2025 um 09:21 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der M Fahrzeugbau GmbH, Zum Scherbusch 8, 51674 Wiehl, angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführerin Frau Gerlinde Ute Monika Appenfelder vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 75789 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einzug und Verwaltung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Verbot an Drittschuldner: Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden aufgefordert, Forderungen nur unter Beachtung der Anordnung des Gerichts zu begleichen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Geschäftszweck der Schuldnerin

Die M Fahrzeugbau GmbH ist im Bau von Fahrzeugen aller Art für den industriellen Bedarf tätig. Zum Geschäftsbereich gehören außerdem der Vertrieb, die Vermietung und Reparatur von Fahrzeugen sowie der Handel mit Ersatzteilen.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen.

  • Frist: Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung (§ 9 InsO).
  • Einreichung: Eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln eingesehen werden.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden maßgeblich für die Zukunft der M Fahrzeugbau GmbH sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und klären, ob eine Fortführung oder Abwicklung der Gesellschaft erfolgen wird. Es bleibt abzuwarten, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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