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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die enersolve GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 666 IN 15/25 e
Amtsgericht Kassel, 28.01.2025

Das Amtsgericht Kassel hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enersolve GmbH, Altmüllerstraße 6-8, 34117 Kassel, am 28. Januar 2025 um 13:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Roland Heinzen, Schwaneyer Weg 5, 33100 Paderborn, vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter der Nummer HRB 16518 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Simon Braun, Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel, bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  1. Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einzug und Sicherung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Vermögenswerte der Antragstellerin in Besitz zu nehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der enersolve GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und zu erhalten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch prüfen, ob die finanziellen Mittel der Antragstellerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder zwei Tage nach der Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, einzureichen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kassel eingesehen werden.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt im Verfahren zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der enersolve GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Prüfung vornehmen, um festzustellen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Die nächsten Wochen sind entscheidend für die weitere Entwicklung, insbesondere in Bezug auf die Fortführung des Unternehmens und die Wahrung der Gläubigerinteressen.

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