Aktenzeichen: 500 IN 1/25
Amtsgericht Krefeld, 28.01.2025
Das Amtsgericht Krefeld hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Krefelder Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.), Violstraße 31, 47800 Krefeld, am 28. Januar 2025 um 10:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer VR 1036 eingetragen und wird durch den Vorstand, Herrn Thomas Platzer (Am Kaiserweiher 7 A, 87600 Kaufbeuren), Herrn Peter Kahstein (Sonnenweg 1, 47800 Krefeld) und Herrn Dirk Röthig (Sonnenweg 6, 47800 Krefeld), gesetzlich vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf, bestellt.
Anordnungen des Gerichts
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung und Verwaltung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsanweisungen an Drittschuldner: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an den Schuldner zu leisten. Sie werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um die Vermögenswerte des Vereins zu sichern und zu verhindern, dass diese bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilig verändert werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die finanziellen Mittel des Vereins ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und welche Aussichten für eine Fortführung des Vereins bestehen.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses bzw. nach dessen öffentlicher Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.
Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld eingesehen werden.
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt für die Zukunft des Traditionsvereins KFC Uerdingen 05 e.V. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation des Vereins prüfen und darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Es bleibt abzuwarten, ob der Verein durch Sanierungsmaßnahmen eine Perspektive für den Fortbestand erhält oder ob andere Lösungen erforderlich werden.