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Bundesarbeitsgericht: Papier adé, willkommen im digitalen Wunderland der Lohnabrechnungen!

Tumisu (CC0), Pixabay

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Digitalisierung auch vor der Personalverwaltung nicht haltmachen darf. In einem richtungsweisenden Urteil wurde klargestellt: Beschäftigte müssen sich damit abfinden, dass ihre Lohnabrechnungen nicht mehr wie früher in Papierform, sondern in einem elektronischen Postfach bereitgestellt werden. Die Zeiten, in denen man seine Abrechnung gemütlich aus dem Briefkasten fischte, sind vorbei. Ab sofort regiert das Digitale – effizient, modern und, zumindest für Arbeitgeber, bequem.

Natürlich gibt es einen kleinen Trost für jene, die technisch nicht ganz auf der Höhe sind oder in Regionen leben, in denen das Internet bestenfalls eine Laune der Natur ist. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber es ermöglichen, dass man sich die Abrechnung im Betrieb ausdrucken lassen kann. Damit bleibt immerhin ein letzter Anker für all jene, die in der digitalen Welt nicht heimisch sind.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Lebensmitteldiscounter, der gemeinsam mit seinem Betriebsrat beschlossen hatte, für alle Beschäftigten ein digitales Postfach einzurichten. Hier sollten künftig sämtliche Personaldokumente landen – zentral, unkompliziert und zeitgemäß. Was auf den ersten Blick nach einer bahnbrechenden Idee klang, stieß jedoch nicht bei allen auf Begeisterung.

Eine Verkäuferin, die sich wohl noch an die guten alten Zeiten des Papiers klammerte, war mit dieser Neuerung gar nicht einverstanden. Sie klagte dagegen, ihre Lohnabrechnung nur noch digital erhalten zu müssen. Offensichtlich gehörte sie zu der aussterbenden Spezies, die etwas in den Händen halten möchte – ein echtes Dokument, das man abheften, durchblättern und bei Bedarf auch falten kann. Ein Gedanke, der im Zeitalter von E-Mails und Clouds fast nostalgisch wirkt.

Doch das Gericht war anderer Meinung. Fortschritt verlangt Opfer, und wer in einer digitalisierten Arbeitswelt bestehen will, muss eben mitziehen. Die Argumente der Verkäuferin, die auf die praktische Zugänglichkeit einer papierbasierten Lohnabrechnung pochte, stießen auf wenig Verständnis. Schließlich ist es für alle Beteiligten einfacher – zumindest aus Sicht der Arbeitgeber –, wenn Dokumente digital bereitgestellt werden.

Das Urteil ist ein klares Signal: Die Zeiten des Papiers gehören der Vergangenheit an. Wer darauf hofft, weiterhin gedruckte Lohnabrechnungen zu erhalten, wird enttäuscht. Willkommen im digitalen Zeitalter, wo alles mit einem Klick verfügbar ist – vorausgesetzt, das WLAN funktioniert und man hat das richtige Passwort parat. Für alle anderen heißt es: Auf in den Betrieb, um sich dort den Ausdruck abzuholen. Denn ein bisschen analoge Nostalgie bleibt ja doch noch erlaubt.

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