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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Kezman GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36k IN 7271/24
Amtsgericht Charlottenburg, 27.01.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Januar 2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kezman GmbH angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Die Kezman GmbH, mit Sitz in der Wittestraße 30 K, 13509 Berlin, wird durch ihren Geschäftsführer Aldin Adrovic vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 252609 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen, Budapester Straße 31, 10787 Berlin, bestellt. Seine Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Sicherung und Erhalt des Vermögens der Schuldnerin,
  • Prüfung, ob das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht,
  • Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen sowie die Einrichtung eines Sonderkontos für die Insolvenzmasse.

Wesentliche Anordnungen

  1. Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – ausgenommen solche gegen unbewegliches Vermögen – wurden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt.
  3. Überwachung der Schuldnerin: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
  4. Aufforderung an Drittschuldner: Den Schuldnern der Schuldnerin wurde untersagt, Zahlungen an die Kezman GmbH zu leisten. Stattdessen sind Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die Anordnung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Vermögensmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zudem wird geprüft, ob eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder betroffene Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach der Veröffentlichung im Internet.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Dokumente erfüllt sind.

Ausblick

Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Kezman GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind. Dabei wird auch geklärt, ob und in welchem Umfang das Unternehmen fortgeführt werden kann.

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