Aktenzeichen: 21 IN 18/25
Amtsgericht Tübingen, 27.01.2025
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dingler GmbH, mit Sitz in der Siemensstraße 6, 72805 Lichtenstein, hat das Amtsgericht Tübingen am 27. Januar 2025 um 11:08 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Ralf Dingler, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 350953 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, bestellt. Seine Aufgaben bestehen insbesondere in:
- der Sicherung und Überwachung des Vermögens der Schuldnerin,
- der Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen und
- der Prüfung, ob die finanziellen Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Anordnungen des Gerichts
- Aussetzung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – außer bei unbeweglichem Vermögen – werden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt.
- Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Einzug von Forderungen und Bankguthaben: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
- Überwachung und Prüfung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin zu nehmen.
- Pflichten der Schuldnerin: Die Schuldnerin wird verpflichtet, dem Insolvenzverwalter ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie eine Liste der Gläubiger und Schuldner mit detaillierten Angaben vorzulegen.
Ziel der vorläufigen Verwaltung
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob es stillgelegt werden muss.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, einlegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung bzw. nach der Veröffentlichung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Ausblick
Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Dingler GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bewerten und über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Dabei wird auch geprüft, ob die Geschäftstätigkeit fortgeführt werden kann oder ob eine Abwicklung notwendig wird.