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Abweisung des Insolvenzantrags gegen die Gastro Angeli GmbH mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 3924/24
Amtsgericht Charlottenburg, 22.01.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Gastro Angeli GmbH, ehemals geschäftsansässig in der Bergmannstraße 109, 10961 Berlin, den Antrag mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 171978 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Roy Albertus den Doop vertreten.

Entscheidung des Gerichts

Der Insolvenzantrag wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen, da die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne diese Kostendeckung ist eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtlich ausgeschlossen.

Auswirkungen der Entscheidung

  • Für Gläubiger: Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren geltend machen und müssen individuelle Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche einleiten.
  • Für die Schuldnerin: Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die finanzielle Lage der Schuldnerin ungeklärt. Es obliegt ihr nun, den Umgang mit den verbleibenden Verbindlichkeiten außerhalb eines geregelten Verfahrens zu klären.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder dessen Zustellung bzw. zwei Tage nach der Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und eine Erklärung beinhalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags beendet die Möglichkeit einer geregelten Abwicklung oder Sanierung der Gastro Angeli GmbH im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger und Schuldnerin müssen sich auf alternative Maßnahmen zur Klärung der finanziellen Situation einstellen.

Es bleibt abzuwarten, ob von betroffenen Parteien ein Rechtsmittel eingelegt wird oder ob die Entscheidung rechtskräftig wird.

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