Aktenzeichen: 1 IN 149/24
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.01.2025
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 23. Januar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Maler Gross GmbH abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Maler Gross GmbH, mit Sitz am St.-Marien-Platz 8, 67655 Kaiserslautern, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter der Nummer HRB 4112 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Günter Groß vertreten.
Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen
Im Zuge der Entscheidung wurden die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die am 30. September 2024 verhängte vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Damit erlangt die Maler Gross GmbH wieder uneingeschränkte Verfügungsmacht über ihr Vermögen.
Rechtsfolgen der Entscheidung
Die Ablehnung des Antrags aufgrund fehlender Masse bedeutet, dass ein geregeltes Insolvenzverfahren zur Verwertung der Vermögenswerte und Befriedigung der Gläubigerforderungen nicht stattfinden wird. Gläubiger können ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen, sondern müssen eigenständig versuchen, diese durchzusetzen. Dies erschwert eine geordnete Abwicklung der bestehenden Verbindlichkeiten erheblich.
Einsicht und Rechtsbehelf
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden. Betroffene Parteien – sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin – können gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, einzulegen. Alternativ können Rechtsbehelfe auch elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (safe-sp1-1436791051877-015871088) übermittelt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Dokumente erfüllt sind.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist nach Ablauf von zwei weiteren Tagen nach der Veröffentlichung.
Bedeutung der Entscheidung
Die Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse stellt einen Schlusspunkt unter das Verfahren dar und zeigt die finanzielle Ausweglosigkeit der Maler Gross GmbH. Gläubiger bleiben ohne die Möglichkeit einer strukturierten Forderungsdurchsetzung, und die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens bleibt unklar.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob von Seiten der Betroffenen ein Rechtsmittel eingelegt wird oder ob die Entscheidung rechtskräftig wird.