Aktenzeichen: 8 IN 127/24
Amtsgericht Leer, 27.01.2025
Das Amtsgericht Leer hat am 27. Januar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kamex Immobilien I GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO, da das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Kamex Immobilien I GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in der Großstraße 33, 26789 Leer (Ostfriesland) und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter der Nummer HRA 203470 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt bei Alexander Zengler, wohnhaft am Dachsweg 16, 26789 Leer (Ostfriesland).
Rechtsfolgen der Ablehnung
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne Eröffnung. Ein geordnetes Insolvenzverfahren zur Regulierung der Verbindlichkeiten der Schuldnerin findet somit nicht statt. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines zentral koordinierten Verfahrens geltend machen können. Stattdessen sind sie auf individuelle Rechtsdurchsetzung angewiesen.
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leer eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien – insbesondere die Antragstellerin – können gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer, einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern eine Zustellung erfolgt, mit deren Eingang bei der betreffenden Partei. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung geschieht, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Datum der Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Für die Fristeinhaltung ist jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Leer maßgeblich. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und eine ausdrückliche Erklärung über die Anfechtung enthalten. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist dies ebenfalls anzugeben.
Bedeutung der Entscheidung
Die Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse unterstreicht die prekäre finanzielle Lage der Kamex Immobilien I GmbH & Co. KG. Ohne ausreichende Mittel für die Verfahrenskosten bleibt das Unternehmen ohne Möglichkeit, eine geordnete Schuldenregulierung vorzunehmen. Dies stellt sowohl die Gesellschaft als auch ihre Gläubiger vor erhebliche Herausforderungen.
Ob von den Betroffenen ein Rechtsmittel eingelegt wird, bleibt abzuwarten. Andernfalls wird die Entscheidung rechtskräftig, und die Gesellschaft muss sich mit den Konsequenzen dieser Ablehnung auseinandersetzen.