Das Amtsgericht Hamburg hat am 24. Januar 2025 um 12:49 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Inndorf GmbH, mit Sitz in der Burchardstraße 22, 20095 Hamburg, angeordnet.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 208159 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Matthias Wilhelm Inndorf vertreten. Die GmbH ist im Bereich Handel und Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Lastkraftwagen und Ersatzteilen jeglicher Art tätig.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Heinrich, mit Kanzleisitz Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, bestellt. Er ist verantwortlich für die Sicherung des Unternehmensvermögens und die Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin.
Anordnungen zur Sicherung des Vermögens
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO beschlossen:
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Inndorf GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Einziehung von Forderungen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; sie werden aufgefordert, ihre Leistungen direkt an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
- Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Arrestbefehle oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
- Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig gestoppt.
Gläubigerhinweis und weitere Schritte
Gläubiger der Inndorf GmbH sollten sich darauf einstellen, dass alle Zahlungen und offenen Forderungen nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden. Weitere Informationen zum Verfahren, einschließlich der Anmeldung von Forderungen, sind über den Insolvenzverwalter oder die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg erhältlich.
Fazit und Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die Inndorf GmbH die uneingeschränkte Verfügungsmacht über ihr Vermögen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist oder ob eine Abweisung mangels Masse droht.
Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen zu sichern und über die weiteren Schritte informiert zu bleiben.