Das Amtsgericht Hamburg hat am 27. Januar 2025 um 12:13 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hainichener Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275615, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Eckdaten des Beschlusses:
- Sitz der Gesellschaft: Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main.
- Geschäftsführer: Dirk Willi Mennewisch.
- Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten von eigenem Immobilienvermögen in Hainichen sowie Beteiligungen an Unternehmen.
- Aktenzeichen: 67b IN 19/25.
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
- Name: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies.
- Adresse: Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Anordnungen des Gerichts:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungsverbote an die Schuldnerin:
- Den Schuldnern der Hainichener Wohnungsgesellschaft wird verboten, Zahlungen an sie zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern es sich nicht um unbewegliche Gegenstände handelt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 27.01.2025