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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Hainichener Wohnungsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat am 27. Januar 2025 um 12:13 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hainichener Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275615, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Eckdaten des Beschlusses:

  • Sitz der Gesellschaft: Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main.
  • Geschäftsführer: Dirk Willi Mennewisch.
  • Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten von eigenem Immobilienvermögen in Hainichen sowie Beteiligungen an Unternehmen.
  • Aktenzeichen: 67b IN 19/25.
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    • Name: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies.
    • Adresse: Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.

Anordnungen des Gerichts:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote an die Schuldnerin:
    • Den Schuldnern der Hainichener Wohnungsgesellschaft wird verboten, Zahlungen an sie zu leisten.
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern es sich nicht um unbewegliche Gegenstände handelt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    • Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 27.01.2025

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