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Tilo Ebner Vermittler von DEGAG Genussrechten-aufs falsche Pferd gesetzt?

Tumisu (CC0), Pixabay

Das möglicherweise im doppelten Sinne des Wortes. Zum einen mit dem Produkt, das Sie an Ihre Anleger verkauft haben, und jetzt möglicherweise auch damit, dass Sie nicht in den Anlegerbeirat gehen wollten, weil Sie der Stachel von außen sein wollen.

Mal ehrlich, Herr Ebner, selten so einen Ist gehört. Wenn ich wirklich etwas erfahren und den Anlegern konstruktiv helfen will, dann muss ich in Ihrem Metier in den Anlegerbeirat gehen. Denn eines ist klar: Dieser wird bald zum Gläubigerausschuss, und dort werden die wichtigen Fragen für die Anleger gemeinsam mit dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter diskutiert und entschieden.

Wenn Sie allerdings aus dem Gesichtspunkt heraus, dass Sie kein Experte für rechtliche Fragen sind, nicht in den Anlegerbeirat gehen möchten, dann ist das völlig nachvollziehbar und in Ordnung. Aber das Argument mit dem Stachel von außen dürfte sich dann erledigt haben, denn der Gläubigerausschuss trägt seine Erkenntnisse nicht nach außen.

Wo also wollen Sie den Anlegern jetzt bitte noch helfen?

Das Thema mit dem KapMuG-Verfahren ist doch letztlich nur eine Methode zur Mandantengewinnung. Am Ende bringt es hauptsächlich dem Rechtsanwalt Geld, während der Anleger irgendwann resigniert sagt: „Außer Spesen nichts gewesen.“ Und der Anwalt? Der reibt sich zu Hause vor dem Kamin die Hände wund, weil er aus dem Geldzählen nicht mehr herauskommt – natürlich freut er sich darüber, dass Sie ihm Mandanten zugeführt haben, die er sonst nie bekommen hätte.

Mein Rat an Sie: Befassen Sie sich bitte einmal ausführlich mit dem Thema. Betreiben Sie gründliche und tiefgehende Recherche, dann finden Sie auch wirklich sinnvolle Ansatzmöglichkeiten, um den Anlegern zu helfen – in einer Richtung, die Sie bisher vielleicht noch gar nicht kennen, weil Ihnen das entsprechende Wissen fehlt.

Wie sagt ein deutsches Sprichwort so schön? „Schuster, bleib bei deinen Leisten.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

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