Das Amtsgericht Hamburg hat am 24. Januar 2025 um 16:11 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Fonds 4 AvR Hemphöfen Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Poststraße 2–4, 20354 Hamburg, angeordnet. Das Unternehmen wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Fonds 4 AvR Hemphöfen Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Benjamin Mertens ist.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, mit Kanzleisitz in der Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten.
Angeordnete Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Einziehung von Forderungen:
- Drittschuldnern der Gesellschaft ist es verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
- Stattdessen sind Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen – ausgenommen unbewegliche Vermögenswerte – werden untersagt oder ausgesetzt.
Was bedeutet das für Gläubiger?
Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass sie ihre Forderungen zukünftig nur noch an den Insolvenzverwalter richten können. Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und könnten als unwirksam angesehen werden.
Weitere Schritte im Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Sollte dies der Fall sein, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Andernfalls droht eine Abweisung des Antrags mangels Masse.
Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.