Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 27. Januar 2025 um 11:16 Uhr im Verfahren über das Vermögen der Schankgesellschaft Olbermann Düsseldorf GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94064, mit Sitz in Glashüttenstraße 17, 40627 Düsseldorf, Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Wichtige Punkte des Beschlusses:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf, bestellt.
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
- Den Schuldnern der Gesellschaft wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt.
Aktenzeichen: 505 IN 18/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.01.2025