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Insolvenzantrag für allround-24 GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Januar 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der allround-24 GmbH, mit Sitz in der Kaiser-Friedrich-Straße 65, 10627 Berlin, angeordnet.

Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Beata Przybył und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 236319 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Kanzleisitz Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, bestellt.

Anordnungen zur Vermögenssicherung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Eingeschränkte Verfügungsbefugnis:
    • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einzug von Forderungen:
    • Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt bzw. vorübergehend eingestellt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind.
  4. Kontensperrung:
    • Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnis geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
  5. Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen:
    • Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und erforderliche Dokumente herauszuverlangen.
  6. Eröffnung von Sonderkonten:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Sicherung der Insolvenzmasse Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen zu eröffnen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden.

  • Fristbeginn: Mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Einreichung:
    • Schriftlich oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht.
    • Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.
  • Erforderlicher Inhalt:
    • Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung der Beschwerdeeinlegung.
    • Falls die Entscheidung nur teilweise angefochten wird, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Hinweis zur elektronischen Einreichung

Rechtsmittel können als elektronisches Dokument eingereicht werden, eine einfache E-Mail ist jedoch nicht zulässig. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 27.01.2025

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