Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der IMFOSA AG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Baden-Baden hat den Antrag der IMFOSA AG, mit Sitz in der Luisenstraße 20, 76530 Baden-Baden, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen durch Beschluss vom 02. Januar 2025 abgelehnt.

Als Begründung gab das Gericht an, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Die IMFOSA AG, vertreten durch ihren Vorstand Alexander Spektor, ist damit zahlungsunfähig, jedoch ohne ausreichende Insolvenzmasse, um das Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Stangier I Regel I Borchard, mit Sitz am Pariser Platz 1, 76532 Baden-Baden, war als Verfahrensbevollmächtigte tätig.

Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Baden-Baden Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Baden-Baden, 02.01.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der I.S.C.O.M. GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

Flexibles Management für Wachstum: Der Horizont 10 Fonds profitiert von Marktchancen