Ob eine Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten mit dem Initiator eines Investments abdeckt, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich ist nicht jede Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen automatisch versichert. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte zur Deckung und mögliche Ausschlüsse erläutert:
1. Art der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen sind in verschiedene Bereiche unterteilt. Für Streitigkeiten mit einem Investment-Initiator könnten folgende Rechtsschutzarten relevant sein:
- Privatrechtsschutz: Deckt oft Vertragsstreitigkeiten ab, aber meist keine Kapitalanlagekonflikte.
- Beratungsrechtsschutz: Kann helfen, erste rechtliche Einschätzungen einzuholen, ohne ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
- Vermögensrechtsschutz: Wäre grundsätzlich relevant, wird jedoch von vielen Versicherungen nicht standardmäßig angeboten.
- Kapitalanlagerechtsschutz: Muss oft gesondert abgeschlossen werden und ist nur bei wenigen Versicherern verfügbar.
2. Häufige Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen
Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Investments ausdrücklich aus. Typische Ausschlüsse sind:
- Streitigkeiten aus spekulativen Finanzgeschäften: Dazu zählen Aktien, Fonds, Anleihen, Beteiligungen, Kryptowährungen oder geschlossene Fonds.
- Ansprüche gegen Banken, Anlageberater oder Investmentgesellschaften: Diese fallen oft unter die Kapitalanlagenausschlüsse.
- Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG): Viele Versicherungen übernehmen keine Kosten für Musterverfahren.
- Forderungsausfälle oder Insolvenzrisiken: Verluste durch Insolvenz des Investment-Initiators werden in der Regel nicht erstattet.
3. Wann kann eine Deckung bestehen?
In manchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung dennoch greifen, insbesondere wenn:
- Täuschung oder Betrug nachweisbar ist: Falls der Initiator Anleger bewusst getäuscht oder betrogen hat, könnte eine Strafrechtsschutzversicherung greifen.
- Eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt: Falls ein Anleger aufgrund einer nachweislich falschen Beratung investiert hat, kann der Beratungsrechtsschutz oder eine Deckung bei Vermögensschäden helfen.
- Die Police ausdrücklich Kapitalanlagestreitigkeiten umfasst: Einige wenige Tarife beinhalten einen erweiterten Vermögensrechtsschutz.
4. Was sollten Anleger tun?
- Versicherungspolice prüfen: Anleger sollten genau prüfen, ob ihre Rechtsschutzversicherung Kapitalanlage-Streitigkeiten abdeckt oder ausschließt.
- Deckungsanfrage stellen: Vor einer Klage gegen den Initiator sollte bei der Versicherung eine Deckungsanfrage erfolgen, um Klarheit über die Kostenübernahme zu bekommen.
- Alternativen erwägen: Falls keine Deckung besteht, kann eine Rechtschutz-Ergänzungsversicherung oder ein Prozessfinanzierer in Betracht gezogen werden.
Fazit
In den meisten Fällen sind Streitigkeiten mit einem Investment-Initiator nicht von der Standard-Rechtsschutzversicherung abgedeckt, insbesondere wenn es sich um spekulative Anlagen handelt. Eine Deckung kann jedoch bestehen, wenn Betrug, Täuschung oder fehlerhafte Beratung nachgewiesen werden können. Anleger sollten daher ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und im Zweifel eine Deckungsanfrage bei der Versicherung stellen.