Das Amtsgericht Flensburg hat mit Beschluss vom 23. Januar 2025, Aktenzeichen 56 IN 390/24, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BPN An der Friedenskirche GmbH & Co. KG, mit Sitz an der Föredepromenade 14, 24944 Flensburg, angeordnet.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wurde folgende Maßnahme getroffen:
- Die vorläufige Insolvenzverwaltung wird eingeleitet.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung offener Forderungen.
Das Unternehmen wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei dtl DanTaxLegal mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder ihrer öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Beschwerden sind schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.
Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch muss dies entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen, beispielsweise das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind unter www.justiz.de abrufbar.
Flensburg, den 23. Januar 2025
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht