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Erweiterte Befugnisse für vorläufige Insolvenzverwalterin der Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Altenwohnheim Haus Sonnenblick GmbH,
Zum alten Feld 21 + 23, 63679 Schotten,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) unter HRB 4604,
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Diehl, Hülsenbuchstraße 17, 44229 Dortmund,

mit Beschluss vom 23. Januar 2025, Aktenzeichen 60 IN 185/24, der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzliche Einzelermächtigungen zur Vornahme bestimmter Handlungen im Interesse der Insolvenzmasse erteilt.

Diese Entscheidung ergänzt die bereits am 28. November 2024 um 14:11 Uhr angeordnete vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens.

Einblick in den vollständigen Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Weitere Informationen sind auf dem offiziellen Insolvenzbekanntmachungsportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.

Friedberg (Hessen), den 23. Januar 2025
Amtsgericht Friedberg (Hessen) – Insolvenzgericht

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