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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die C & C GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 61 IN 4/25

Nürnberg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Nürnberg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der C & C GmbH, mit Sitz in der Forsterstraße 100, 90441 Nürnberg, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 40894, wird durch ihre Geschäftsführer Choaib Ali und Cretan Alexandru vertreten.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde Rechtsanwalt Alexander Kubusch, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser ist unter der Telefonnummer +49(911)59890-0 sowie per E-Mail unter nuernberg@curator.ag und kubusch@curator.ag erreichbar.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Die Anordnung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Zustimmungsvorbehalt: Jegliche Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Genehmigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Einziehung von Forderungen: Außenstände dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters eingezogen werden.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Gläubiger benachteiligt werden oder das Schuldnervermögen geschmälert wird, bevor eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Veröffentlichung und Rechtsmittelbelehrung

Die Anordnung wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort bis zur Aufhebung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens gespeichert.

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreichend ist. Die Einreichung muss über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder andere sichere Übermittlungswege erfolgen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 61 IN 4/25 geführt.

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