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Vorläufige Eigenverwaltung für die Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Alleestraße 36 – 42, 66953 Pirmasens, hat das Amtsgericht Pirmasens unter dem Aktenzeichen 1 IN 5/25 am 16. Januar 2025 eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a Abs. 1 InsO angeordnet. Das Unternehmen, das in der Herstellung von Schuhen tätig ist und im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter der Nummer HRA 22503 eingetragen ist, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Carl Semler Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten. Geschäftsführer sind Herr Jürgen Becker und Herr Stefan Markert.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank von der Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, bestellt. Er wird die Geschäftsführung des Unternehmens während der vorläufigen Eigenverwaltung begleiten und überwachen. Die Antragstellerin bleibt befugt, ihr Vermögen weiterhin zu verwalten und darüber zu verfügen, jedoch unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden, sofern geltend gemacht wird, dass die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 nicht gegeben ist.

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Pirmasens, Insolvenzgericht, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens, einzureichen oder mündlich zu Protokoll eines beliebigen Amtsgerichts zu geben.

Mit dieser Maßnahme soll dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, seine wirtschaftliche Lage unter gerichtlicher Aufsicht zu stabilisieren und eine Sanierung anzustreben. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird das Amtsgericht Pirmasens in den kommenden Wochen entscheiden.

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